g) Bauvorhaben können unter anderem nur dann bewilligt werden, wenn sie den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften entsprechen (Art. 2 Abs. 1 BauG). Mangels genügend rechtlich sichergestellter Erschliessung ist hinsichtlich der Parkplätze sowie der Ein- und Ausfahrt von den Parkplätzen bis zur Grundstücksgrenze zur Parzelle Nr. I.________ der Bauabschlag zu erteilen. Die Auflage gemäss Ziff. 3.3 des angefochtenen Bauentscheids, wonach auf der Parzelle des Beschwerdegegners im Bereich der Einfahrt Bäume und Hecken, welche die Sichtfelder beeinträchtigen, zu entfernen sind, bezieht sich nur auf die Ein- und Ausfahrt der Parkplätze.