e) Die geplanten Parkplätze könnten vorliegend einzig über die Privatstrasse auf den Parzellen Nrn. H.________, K.________ und G.________ erreicht werden. Erfolgt die Erschliessung über fremden Grund, gilt sie nur als sichergestellt, wenn ein für die Grundeigentümer verbindlicher Überbauungs- oder ein Strassenplan besteht oder das Recht zur Erstellung und Erhaltung der Erschliessungsanlage vor dem Bauentscheid vereinbart ist; die benötigten Rechte müssen bei Baubeginn erworben sein (Art. 4 Abs. 1 Bst. c BauV).12 Mit dieser Bestimmung soll gewährleistet werden, dass die Erschliessung auf Dauer Bestand hat.13