a) Die Parzelle des Beschwerdegegners grenzt im Osten direkt an die J.________strasse. Im Süden und im Westen stösst sie an die Parzelle der Beschwerdeführerin (Thun Gbbl. Nr. I.________) und im Norden an die Parzelle Thun Gbbl. Nr. K.________ an. Von Osten her steigt die Parzelle des Beschwerdegegners von der J.________strasse aus bis zur Parzellengrenze im Westen an. In der südöstlichen Parzellenecke befindet sich eine Garage mit direkter Zufahrt zur J.________strasse. Parallel zur westlichen Parzellengrenze führt eine Privatstrasse von der J.________strasse her über die Parzellen Nrn. G.________ und K.________ zur und teilweise über die Parzelle Nr. I.___