2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 30. Oktober 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Sie beantragt, der Entscheid vom 1. Oktober 2019 sei aufzuheben 1/8 BVD 110/2019/186 und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Sie macht insbesondere geltend, das Bauvorhaben sei nicht genügend erschlossen.