1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die in der Abschreibungsverfügung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 2. Oktober 2019 festgesetzten Gebühren von Fr. 945.00 werden um Fr. 450.00, auf einen Betrag von Fr. 495.00, reduziert. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - C.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat