Zusätzlich sind für die Bearbeitung des vom Beschwerdeführer gestellten Ausnahmegesuchs für Bauten ausserhalb der Bauzone Gebühren nach Aufwand geschuldet: In diesem Zusammenhang hat der Regierungsstatthalter im Nachgang zum Augenschein mit dem Beschwerdeführer telefoniert und ihm empfohlen, das Baugesuch zurückzuziehen. Der damit zusammenhängende Aufwand im Umfang von 20 Min. resp. Fr. 40.00 ist dem Beschwerdeführer in Rechnung zu stellen. Auch die Kosten für die Stellungnahme des AGR sowie der Aufwand für die verfahrensleitende Verfügung vom 13. September 2019 hat der Beschwerdeführer zu