Das heisst, der Gegenstand der Abgabe, der Kreis der Abgabepflichtigen und die Höhe der Abgabe müssen in den Grundzügen im Gesetz festgelegt werden. Die Höhe muss nur dann im Gesetz nicht eindeutig bestimmt sein, wenn diese durch das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip ausreichend begrenzt ist. Diese schützen den Abgabepflichtigen vor hohen Abgaben, gleichzeitig erlauben sie dem Gemeinwesen sich bei bestimmten Abgaben auf eine schmälere gesetzliche Grundlage zu stützen.