Angefochten sind die Kosten einer Abschreibungsverfügung. Eine teilweise Anfechtung der Abschreibungsverfügung, wie in diesem Fall der Kosten, ist möglich.3 Gegen die Abschreibungsverfügung steht das gleiche Rechtsmittel wie gegen den Sachentscheid offen (Art. 39 Abs. 2 VRPG4). Es handelt sich um eine Abschreibungsverfügung in einem Verfahren um Erlass eines Gesamtentscheids nach Art. 9 KoG5. Da das Baubewilligungsverfahren das Leitverfahren darstellt (Art. 5 Abs. 1 KoG) und Bauentscheide innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden können (Art. 40 Abs. 1 BauG6), ist die BVD zur Beurteilung dieser Beschwerde zuständig (Art. 11 Abs. 1 KoG).