2. Gegen die Kostenverfügung reichte der Beschwerdeführer am 24. Oktober 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, seit dem 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Er beantragt sinngemäss, die Kosten für das Baubewilligungsverfahren seien zu reduzieren. Er begründet dies insbesondere damit, der Augenschein habe nicht auf seine Anfrage hin stattgefunden und über allfällige Kosten für diese Besprechung sei er nicht informiert worden. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,2 holte die Vorakten ein und gab dem Regierungsstatthalteramt Gelegenheit, zur eingereichten Beschwerde Stellung zu nehmen.