RPG seien nicht erfüllt. Mit Verfügung vom 13. September 2019 stellte das Regierungsstatthalteramt dem Beschwerdeführer diese Eingabe zu und gab ihm Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Am 23. September 2019 teilte der Beschwerdeführer dem Regierungsstatthalteramt mit, er ziehe das Baugesuch vom 30. Juli 2019 zurück. Darauf hin schrieb das Regierungsstatthalteramt das Baubewilligungsverfahren mit Verfügung vom 2. Oktober 2019 ab und auferlegte dem Beschwerdeführer Kosten in der Höhe von Fr. 945.00. Diese setzen sich aus Fr. 745.00 für die Kosten des Regierungsstatthalteramts inkl. Augenschein sowie Fr. 200.00 für die Kosten des AGR zusammen.