1. Der Beschwerdeführer reichte am 30. Juli 2019 bei der Gemeinde Saxeten ein Baugesuch für den Umbau des Erdgeschosses des bestehenden Gebäudes auf der Parzelle Saxeten Grundbuchblatt Nr. D.________ ein. Dabei sollten die Sanitär- und Kücheninstallationen neu eingebaut und die Fassaden und Fenster instand gesetzt werden. Die Parzelle befindet sich in der Landwirtschaftszone. Daher beantragte der Beschwerdeführer eine Ausnahme gemäss Art. 24 ff. RPG1. Für die Realisierung des Bauvorhabens sollte eine provisorische Baustellenzufahrt erstellt werden. Diese wollte der Beschwerdeführer nach Abschluss der Bauarbeiten als Hauszufahrt bewilligen lassen.