a) Die Beschwerdeführenden beantragen, dem Bauvorhaben sei die Baubewilligung zu erteilen, verbunden mit der Auflage, anstelle des ursprünglich geplanten Regenwassertanks sei eine Versickerungsanlage Typ a zu erstellen. Die Vorinstanz habe sich im angefochtenen Entscheid nicht mit den vorgesehenen Anpassungen bezüglich der Versickerung auseinandergesetzt. Diese könnten aber ohne Weiteres beurteilt und mittels Auflage geregelt werden.