Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Inkwil, Gemeindeverwaltung, Subingenstrasse 1, 3375 Inkwil vertreten durch Herrn Fürsprecher J.________ betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Inkwil vom 18. September 2019 (Baugesuchs-Nr. 935 / 2019; Neubau Einfamilienhaus) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführenden reichten am 26. März 2019 bei der Gemeinde Inkwil ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Inkwil Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben die