h) Die Praxis des Bundesgerichts, des Verwaltungsgerichts und der BVE zur Frage der Zonenkonformität in Wohnzonen ergibt folgendes Bild: Der Entscheid der BVE vom 7. Juni 2006 geht davon aus, dass ein Betagten- und Pflegeheim und das dazugehörende Restaurant in der Wohnzone zonenkonform sind.26 Ebenso erachtete die BVE im Entscheid vom 4. April 2008 die Pflege und Betreuung von sechs psychisch kranken Personen in der Wohnzone als zonenkonform. Mehrere Entscheide halten zudem fest, dass auch das Wohnen von Asylbewerbern in einer Asylbewerberunterkunft eine Wohnnutzung darstellt und demnach in einer Wohnzone zonenkonform ist.27 Ferner beurteilte das