"Bei der Aussenwohngruppe handelt es sich um einen offenen Vollzug zur Wiedereingliederung (Resozialisierung) in die Gesellschaft. Durch Eigenverantwortung und Selbstorganisation werden die Personen auf die Entlassung vorbereitet. Die Personen bewältigen ihr Leben möglichst eigenständig und gehen einer externen Beschäftigung nach. Das Ziel ist somit ein möglichst normales Leben zu führen. Die Frauen werden nicht eingesperrt und können sich frei bewegen. Betreut werden die Frauen durch anwesende Sozialarbeiter. Es handelt sich somit aus Sicht der Baukommission um eine reine Wohnnutzung. Sofern der Kanton den Mietvertrag kündigt, können die Wohnungen weiter vermietet werden (…)."