Weiter bemängelt sie, die Vorinstanz habe nicht begründet, weshalb sie ihre Rüge bezüglich der übermässigen ideellen Immissionen als unbegründet erachtete. Auch habe die Vorinstanz die Frage, ob und in welchem Umfang das Bauvorhaben und seine Nutzung zu ideellen Immissionen führen könnten, gänzlich übergangen. Damit macht sie wiederum eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend.