Die Beschwerdeführerin rügt, die Nutzung der Räumlichkeiten gehe über das Wohnen im herkömmlichen Sinn hinaus, was aus der Nutzung der einzelnen Räume sichtbar werde. Es sei ein Pikettzimmer vorgesehen und der Eingangsbereich der Bauparzelle werde videoüberwacht. Zudem werde die Liegenschaft umzäunt sein. Sie befürchtet zudem, die geplante Nutzung verursache übermässige ideelle Immissionen und führe zu einer Wertverminderung ihres Grundstücks. Weiter bemängelt sie, die Vorinstanz habe nicht begründet, weshalb sie ihre Rüge bezüglich der übermässigen ideellen Immissionen als unbegründet erachtete.