c) Das geplante Mehrfamilienhaus, in dem die Aussenwohngruppe betrieben werden soll, liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG3 und ist der Empfindlichkeitsstufe IlI zugeordnet. Die Aussenwohngruppe, die im geplanten Mehrfamilienhaus durch die Justizvollzugsanstalt Hindelbank geführt werden soll, ist Teil des Strafvollzugs, wie die Beschwerdeführerin zutreffend ausführt.14 Sie bietet den eingewiesenen Frauen in einem offenen Rahmen ein Übungsfeld mit Blick auf die bevorstehende Entlassung. Die Aussenwohngruppe dient damit fraglos der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe.