Beschwerdeführerin schliesslich, die Beschwerdegegnerschaft habe keine Stellungnahme eingereicht. Auch hätten weder die Gemeinde Hindelbank noch das Regierungsstatthalteramt Emmental den dargelegten Sachverhalt gemäss der Beschwerde vom 28. Januar 2019 bestritten. Es sei deshalb vom Sachverhalt auszugehen, wie er in der Baubeschwerde vom 28. Januar 2019 dargelegt worden sei.