So geht aus der Einsprache der Beschwerdeführerin vom 23. Juli 2018 hervor, dass vor Veröffentlichung des Vorhabens eine Informationsveranstaltung in Hindelbank stattfand, an welcher das Konzept der Aussenwohngruppe vorgestellt wurde.7 Auch ist aktenkundig, dass vor der Veröffentlichung des Vorhabens die Presse über das Projekt der Aussenwohngruppe berichtete.8 Schliesslich folgt aus den Schlussbemerkungen der Beschwerdeführerin vom 29. Oktober 2018, dass ihr am 18. Oktober 2018 vollständige Einsicht in die Bauakten gewährt wurde.9 Der Beschwerdeführerin wäre somit selbst aus einer allenfalls mangelhaften Umschreibung