Dies ermöglichte den Einspracheberechtigten in genügendem Mass, ihre Interessen zu wahren. Dass die Beschwerdeführerin ausreichend über das Bauvorhaben informiert war und ihre Rechte sachgerecht wahren konnte, belegen im Übrigen ihre Einsprache und Beschwerde. So geht aus der Einsprache der Beschwerdeführerin vom 23. Juli 2018 hervor, dass vor Veröffentlichung des Vorhabens eine Informationsveranstaltung in Hindelbank stattfand, an welcher das Konzept der Aussenwohngruppe vorgestellt wurde.7