3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte beim Regierungsstatthalter Emmental die Vorakten und bei der Gemeinde Hindelbank die bewilligten Pläne ein. Das Regierungsstatthalteramt Emmental beantragt in der Stellungnahme vom 25. Februar 2019 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Mit Stellungnahme vom 22. Februar 2019 schliesst auch die Gemeinde Hindelbank auf Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerschaft liess sich zur Beschwerde nicht vernehmen. Die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Davon machte die Beschwerdeführerin Gebrauch.