2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. Januar 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 21. Dezember 2018. Sie erhebt einerseits formelle Rügen. Andererseits rügt sie die fehlende Zonenkonformität und die unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Zudem macht sie geltend, das Bauvorhaben verursache durch die vorgesehene Nutzung übermässige ideelle Immissionen.