Eine eingehendere Überprüfung der Lärmimmissionen ist deshalb gerade im Hinblick auf die sensible Nachtzeit besonders angezeigt. Sollte aufgrund der von den benachbarten Gastgewerbebetrieben ausgehenden Emissionen etwaig eine erhöhte Lärmvorbelastung bestehen, kann dies bei der Überprüfung entsprechend gewürdigt werden.22 In diesem Zusammenhang sind allenfalls auch die Anzahl der Betriebstage sowie die Grossveranstaltungen in der Unteren Altstadt, mithin die Ortsüblichkeit von Lärmimmissionen, zu untersuchen.23