An sämtlichen Betriebstagen in der wärmeren Jahreszeit soll die Aussenbestuhlungsfläche auch während der Ruhe- und der Nachtzeit betrieben werden. Vor allem während der Nachtzeit tritt Lärm besonders störend in Erscheinung.21 Aufgrund der vorhandenen Vorakten und nach dem Gesagten bleibt jedoch unklar, ob die von den Aussensitzplätzen ausgehenden Immissionen in der Nachbarschaft im Allgemeinen und während der Ruhe- und der Nachtzeit die Planungswerte einhalten. Eine eingehendere Überprüfung der Lärmimmissionen ist deshalb gerade im Hinblick auf die sensible Nachtzeit besonders angezeigt.