So unterscheidet die Vollzugshilfe zwischen der Arbeitszeit (Tag, 07:00 bis 19:00 Uhr), der Ruhezeit (Abend, 19:00 bis 22:00 Uhr) und der Nachtzeit (Nacht, 22:00 bis 07:00 Uhr). Für die Ruhe- und Nachtzeit sieht die Vollzugshilfe für sämtliche Lärmempfindlichkeitsstufen im Vergleich zur Arbeitszeit deutlich tiefere Planungswerte vor.20 Dienstag bis Donnerstag schliesst der Gastgewerbebetrieb gemäss Angaben der Beschwerdegegnerin und des Beschwerdegegners um 23:00 Uhr, Freitag und Samstag um 24:00 Uhr. An sämtlichen Betriebstagen in der wärmeren Jahreszeit soll die Aussenbestuhlungsfläche auch während der Ruhe- und der Nachtzeit betrieben werden.