Selbst wenn nicht alle Aussensitzplätze besetzt sein sollten, ist grundsätzlich von einer höheren Gästeanzahl als bisher und somit einem erhöhten Lärmpegel auszugehen. Hierfür spricht ausserdem der Hinweis der Beschwerdegegnerin und des Beschwerdegegners, wonach an einigen Tagen durchaus Lärmimmissionen bis zu den Nachbarn vordringen könnten. Schon nur infolge des aufgrund der höheren Gästezahl zu erwartenden Mehrlärms kann eine Überschreitung der Planungswerte nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, weshalb eine genauere Überprüfung angezeigt ist.