f) Der Gastgewerbebetrieb weist bis anhin 14 Aussensitzplätze auf. Durch die zusätzlichen 22 Aussensitzplätze würde der Gastgewerbebetrieb neu über 36 und somit mehr als doppelt so viele Aussensitzplätze wie bisher verfügen. Aufgrund des heutigen Gästeverhaltens kann eine grössere Aussensitzplatzzahl in den Sommermonaten für einen Gastgewerbebetrieb aus finanzieller Sicht durchaus notwendig sein. Dies rechtfertigt jedoch nicht, von einer vorweggenommenen Würdigung der Lärmsituation im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung abzusehen. Vorliegend ist aufgrund der grossen Erhöhung der Aussensitzplätze bei deren vollen Belegung deutlich mehr Lärm als bisher zu erwarten.