c) Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens holte die Vorinstanz einen Bericht der Baupolizeibehörde der Stadt Bern ein. Letztere hält in ihrem Bericht vom 14. August 2019 fest, die Wohn- und Schlafräume des Gebäudes des Beschwerdeführers befänden sich unmittelbar über den zusätzlichen Aussensitzplätzen. Diese Räume seien besonders empfindlich bezüglich Lärmimmissionen. Die Baupolizeibehörde der Stadt Bern wies darauf hin, dass sie die Belastung des Aussenlärms nicht geprüft habe und die Zuständigkeit für die Beurteilung von allgemeinen Lärmarten (Nacht-, Alltags-, Nachbarschaftslärm) und für das Einholen eines Fachberichts grundsätzlich dem Regierungsstatthalteramt obliege.4