Mit Gesamtentscheid vom 17. September 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt der Beschwerdegegnerin und dem Beschwerdegegner die Baubewilligung, die Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch sowie die erweiterte gastgewerbliche Betriebsbewilligung A nach Gastgewerbegesetz. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 17. Oktober 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Er beantragt, der Gesamtentscheid vom 17. September 2019 sei aufzuheben und dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen.