1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid des Bauinspektorats der Stadt Thun vom 15. September 2017 wird bestätigt. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes wird neu festgesetzt auf den 31. Januar 2021. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'500.00 werden den Beschwerdeführern zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführer haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung