Soweit der Weg Eichholz zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird (Holen von frischem Gras, Erntearbeiten zur Herstellung des Dürrfutters, Ausbringen von Mist und Jauche, Transport von Heurundballen und Holz) wäre er von seiner Funktion her als Nebenweg (Bewirtschaftungsweg) einzustufen. Deshalb dürfte wohl ein Kiesweg auch unter Berücksichtigung der subventionsrechtlichen Aspekte über weite Strecken genügen bzw. nicht gänzlich ausgeschlossen sein.10 Fahrspuren würden zweifellos das Befahren des Weges vereinfachen und den Unterhaltsaufwand an den Stellen, die eine Längsneigung von über 15 % aufweisen, reduzieren.