Nicht entscheidend ist in diesem Zusammenhang insbesondere, bis zu welchen Neigungen bzw. für welche Deckschichttypen Subventionen gesprochen würden. Soweit der Weg Eichholz zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird (Holen von frischem Gras, Erntearbeiten zur Herstellung des Dürrfutters, Ausbringen von Mist und Jauche, Transport von Heurundballen und Holz) wäre er von seiner Funktion her als Nebenweg (Bewirtschaftungsweg) einzustufen.