e) Der Weg F.________ weist auf dem Grundstück Nr. I.________ Steigungen zwischen 9 % und 18.56 % auf. In den beiden engen Kurven auf dem Grundstück Nr. H.________ betragen die grössten Steigungen 21.85 % bzw. 21.35 %. Gemäss dem nachvollziehbaren und überzeugenden Fachbericht des OIK I lässt sich der zwingend erforderliche Umfang einer teilweisen Befestigung des Weges F.________ mit Fahrspuren weder für das Befahren mit landwirtschaftlichen oder anderen geländegängigen Fahrzeugen noch für das Befahren mit Personenwagen eindeutig definieren.