d) Zur Frage, in welchem Umfang eine teilweise Befestigung des Weges F.________ mit Fahrspuren für das Befahren mit Personenwagen aus Gründen der Verkehrstechnik und der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sei, wenn keine ganzjährige Befahrbarkeit gewährleistet werden müsse, führte der OIK I in seinem Fachbericht vom 14. Februar 2020 aus, auch diese Frage könne nicht eindeutig beantwortet werden. Der Zustand der Oberfläche eines steilen Weges hänge auch von der Anzahl Fahrzeuge, die diesen befahren würden, ab. Die Sicherheit bei Naturstrassen sei auch deswegen primär eine Frage des Unterhaltsaufwands.