Die Grenzwerte für die Längsneigung bei Güterstrassen seien durch qualitative Überlegungen festgelegt worden. Die dabei berücksichtigten Kriterien seien strassenbau- und nutzungstechnischer Natur. Nicht berücksichtigt worden seien dabei die technischen Anforderungen der zugelassenen Fahrzeuge. Das kritische Grenzgefälle, das Landwirtschafts- und Geländefahrzeuge bewältigen können, dürfte wesentlich höher liegen. Zudem seien solche Fahrzeuge in der Regel auch mit einem Differentialgetriebe ausgerüstet und könnten auch abseits von Wegen in steilem Gelände fahren. Somit könnten sie auch eine steile Güterstrasse mit Erosionsschäden befahren. Der zwingend erforderliche Umfang