Die Verschleissschicht von Naturstrassen weise jedoch auch eine natürlich begrenzte Erosionsfestigkeit auf. Dadurch ergebe sich ein maximaler Wert der Längsneigung, bei dem die Wasserableitung ohne Erosionsschäden noch gewährleistet sei. Dieser liege gemäss den erwähnten Unterlagen bei 12 %. Betrage die Längsneigung einer Naturstrasse mehr als 12 %, könne der sichere Betrieb nur mit einem grossen Unterhaltsaufwand gewährleistet werden. Bei Naturstrassen mit grosser Längsneigung sei die Sicherheit somit auch eine Frage des Aufwands für den Unterhalt. Die Grenzwerte für die Längsneigung bei Güterstrassen seien durch qualitative Überlegungen festgelegt worden.