c) Zur Frage, in welchem Umfang eine teilweise Befestigung des Weges F.________ mit Fahrspuren für das Befahren mit landwirtschaftlichen oder anderen geländegängigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrstechnik und der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sei, führte der OIK I in seinem Fachbericht vom 14. Februar 2020 aus, mit zunehmendem Gefälle werde bei Naturstrassen auch die Fahrbahnoberfläche zu einem sicherheitsrelevanten Faktor. Hier habe die Längsneigung einen grossen Einfluss auf die Erosionsempfindlichkeit der Fahrbahnoberfläche, d.h. bei grossen Längsneigungen könnten durch Niederschlag gefährliche Erosionsschäden entstehen.