Bei Nebenwegen und normalen Verhältnissen gelte eine Längsneigung von 15 % als Maximum. Dieser Wert könne in Ausnahmefällen, insbesondere bei schwierigen topografischen Verhältnissen, auf 18 % und, wenn nur Landwirtschafts- und Geländefahrzeuge verkehren, auf kurzen geraden und übersichtlichen Strecken ohne Absturzgefahr auf 25 % erhöht werden.