Die Strassenneigung werde wegen der Verkehrssicherheit und der Unterhaltskosten nach unten und nach oben begrenzt. Der Bund als Subventionsbehörde bezeichne bei Güterwegen eine Längsneigung von 0 % bis 8 %, bei Kieswegen von 3 % bis 8 %, als ideal.9 Damit sei das schadlose Abführen des anfallenden Oberflächenwassers sichergestellt, um die Aufwendungen für den Unterhalt gering halten zu können. In den meisten Fällen sei die Ausbildung des Weges als Naturstrasse möglich. Bei Nebenwegen und normalen Verhältnissen gelte eine Längsneigung von 15 % als Maximum.