Zudem gälten für Güter- und Waldstrassen weitere technische Grundlagen, die unter anderem von Bund und Kanton herausgegeben worden seien. Während sich in den Normen Grundsätze und Anforderungen für die Projektierung von Güterstrassen finden würden, bezeichneten die von Bund und Kanton herausgegebenen Grundlagen Richtwerte, die für die Subventionsbehörde bei der Beurteilung der Zweckmässigkeit neuer oder zu sanierender Wege massgebend seien.