Die BauV enthalte Vorgaben für die vertikale Linienführung und den Querschnitt bei Erschliessungsstrassen. Die Griffigkeit und die Ebenheit als für die Strassenverkehrssicherheit relevante Eigenschaften der Fahrbahnoberfläche behandle der VSS in der Norm SN 640 510 (Eigenschaften der Fahrbahnoberflächen, Grundnorm). Anforderungen an die Eigenschaften der Fahrbahnoberflächen seien indessen nur für Verkehrsflächen in Asphalt- und Betonbauweise definiert. Güterstrassen dienten der Erschliessung von landwirtschaftlich genutzten Gebieten. Es seien einspurige Strassen mit wenig Verkehr, die auf tiefe Geschwindigkeiten ausgelegt seien.