4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren leitet3, nahm das Verfahren mit Verfügung vom 22. Dezember 2019 wieder auf und holte beim OIK I einen Fachbericht ein. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit machten die Beteiligten Gebrauch. Die Beschwerdeführer reichten zudem neue Baugesuchsunterlagen für ein Strassenbauprojekt mit zwei Fahrspuren ein. Auf die 1 BDE RA Nr. 110/2017/133 2 VGE 2018/154 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191)