___ 3.________ bis zur Liegenschaft F.________ 1.________ zu entfernen bzw. die Strasse in ihren ursprünglichen Zustand zurückzubauen. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 17. Oktober 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Diese wies die Beschwerde mit Entscheid vom 24. April 20181 ab, wobei sie eine neue Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ansetzte. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer am 25. Mai 2018 Verwaltungsgerichtsbeschwerde.