2. Aufgrund eines Hinweises des Oberingenieurskreises I des Tiefbauamts des Kantons Bern (OIK I) führte das Bauinspektorat der Stadt Thun am 1. Dezember 2015 eine Baukontrolle durch und stellte fest, dass auf der bestehenden Zufahrt ab der Liegenschaft F.________ 3.________ (Parzellengrenze I.________/L.________) bis zur Liegenschaft F.________ 1.________ vollflächig ein bituminöser Hartbelag eingebaut worden war. Es leitete deshalb ein baupolizeiliches Verfahren ein und gab den Beschwerdeführern Gelegenheit zur Stellungnahme.