Eine Voranfrage der Beschwerdeführer vom August 2007 für eine vollflächige Asphaltierung beantwortete das Bauinspektorat der Stadt Thun im Mai 2008 ablehnend, da über die Zufahrtsstrasse gemäss kantonalem Sachplan Wanderroutennetz eine Hauptwanderroute verlaufe und eine Verlegung derselben mit den Schutzbestimmungen des Landschaftsbildgebiets nicht vereinbar sei.