(Thun) Grundbuchblatt Nr. L.________. Mit Gesamtentscheid vom 23. Juni 2005 erteilte die Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun dem Beschwerdeführer 1 die Bewilligung für die Verlegung der Zufahrtsstrasse F.________ im Bereich der Parzelle Nr. L.________ und für das Einbringen von zwei 90 cm breiten Asphaltstreifen auf der 2.60 m breiten und rund 325 m langen Zufahrtsstrasse zwischen den Liegenschaften «B.________» und «A.________». Das Bauprojekt wurde in der Folge nur teilweise ausgeführt. Auf den bewilligten Einbau der Asphaltstreifen wurde verzichtet.