65 Abs. 1 Bst. a VRPG13 nur dann zur Baubeschwerde legitimiert, wenn sie sich zulässigerweise am vor-instanzlichen Verfahren beteiligt hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hatte. 2. Antrag auf Aufhebung von Amtes wegen a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, selbst wenn die BVD ihre Legitimation verneinen sollte, sei der angefochtene Entscheid von Amtes wegen aufzuheben, da weder ein rechtsgültiger Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft noch ein rechtsgültiges Näherbaurecht vorliege. Zudem beeinträchtige das Vorhaben das Orts- und Landschaftsbild.