Die Beschwerdegegnerin hält entgegen, nicht die Beschwerdeführerin selbst, sondern ihre nicht eigentumsberechtigten und insofern auch nicht vom Bauvorhaben betroffenen Nachkommen resp. der Schwiegersohn der Beschwerdeführerin störe sich an der nunmehr angefochtenen Baubewilligung. Die Beschwerdegegnerin reichte als Beilage 8 eine von A.________ unterzeichnete Erklärung ein, welcher als Vertreter der Bauherrin alle Unterschriften zum Bauvorhaben eingeholt habe. Demnach erklärte dieser der Beschwerdeführerin anhand des Situationsplans und dem Plan der Fassade Ost das Vorgehen.