Diese hätten über die Erteilung eines Grenzbaurechts nicht gewusst, bis sie bei einem Besuch bei ihrer Mutter am 22. September 2019 den Bauentscheid vom 13. September vorgefunden hätten.12 Im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Zustimmungsformulars Anfang März 2019 sei die Beschwerdeführerin schon vor dem (von ihr dringendst gewünschten) Eintritt in das Wohn- und Pflegeheim Riedacker (ab 15. März 2019) seit Wochen krank und in einer Abschwächungsphase gewesen. Dass sie die Wirkungen ihrer Zustimmung unter diesen Umständen noch erkannt habe, sei ausgeschlossen.